Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen der
Akademie der DR. JÜRGEN UND IRMGARD ULDERUP STIFTUNG (Veranstalter/Bildungsträger)
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Vertragsbedingungen gelten für alle von der Akademie der Dr. Jürgen und Irmgard Ulderup Stiftung angebotenen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen.
2. Begrenzung der Teilnehmerzahl
Die Teilnehmerzahl für die Veranstaltungen/Kurse/Lehrgänge/Seminare ist begrenzt. Der Zugang erfolgt nach der Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen. Die Feststellung des Eingangs erfolgt durch den Veranstalter.
3. Form und Rechtsfolgen der Anmeldung
• Für alle Veranstaltungen/Kurse/Lehrgänge/Seminare muss sich der Teilnehmer per E-Mail oder über die Homepage des Bildungsträgers anmelden. Eine formlose Anmeldung muss den Namen und Vornamen des Teilnehmers, die vollständige Anschrift und Firmenanschrift und die Rechnungsanschrift mit Telefonnummer enthalten. Die Anmeldung über die Homepage kann nur abgegeben oder übermittelt werden, wenn der Teilnehmer durch Ankreuzen des Kästchens oder durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert hat. Mit der Anmeldung akzeptiert der Teilnehmer die nachfolgenden Bedingungen.
• Der Bildungsträger schickt nach Eingang der Anmeldung dem Teilnehmer eine Empfangsbestätigung. Sobald ausreichend Anmeldungen für ein Kursangebot vorliegen, wird der Teilnehmer benachrichtigt und erhält eine verbindliche Annahme des mit der Anmeldung abgegebenen Angebots, in der der Starttermin und weitere organisatorische Informationen zur Veranstaltung/Kurs/Lehrgang/Seminar gegeben werden.
• Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, sich an dem Unterricht sowohl in Präsenz- als auch in Online-Form zu beteiligen. Die Akademie behält sich vor, durchgeführten Präsenzunterricht aufgrund von außerplanmäßigen Umständen (z.B. Kontaktbeschränkungen) jederzeit online fortzuführen.
4. Stornierung der Veranstaltung/Kündigungsmöglichkeit
• Bei mehrtägigen Veranstaltungen/Kursen/Lehrgängen/Seminaren hat der Teilnehmer bis einschließlich zum 3. Unterrichtstag kostenfrei die Möglichkeit, seine Teilnahme (Bildungsauftrag) schriftlich zu kündigen. Die Kündigung muss beim Veranstalter spätestens einen Tag vor dem 4. Unterrichtstag eingegangen sein. Beweispflichtig für den Zugang beim Veranstalter ist der Teilnehmer.
• Storniert der Teilnehmer den Vertrag nach dieser Frist, wird die Teilnahmegebühr in voller Höhe fällig.
5. Absage der Veranstaltung durch den Bildungsträger
Der Veranstalter behält sich Programmänderungen, Dozentenwechsel und Absagen von Veranstaltungen/Kursen/Lehrgängen/Seminaren vor, z.B. bei Ausfall eines Dozenten oder zu geringer Teilnehmerzahl. In jedem Fall ist der Veranstalter bemüht, Absagen oder notwendige Änderungen des Programms, insbesondere einen Dozentenwechsel, so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Muss das Seminar abgesagt werden oder müssen wesentliche Teile der Veranstaltung ausfallen, werden bereits entrichtete Gebühren entsprechend zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
6. Urheberschutz der Seminarunterlagen
Seminar- und Modulunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne die Einwilligung des Dozenten bzw. des Veranstalters vervielfältigt werden.
7. Zahlungsbedingungen
Die Veranstaltungs-/Kurs-/Lehrgangs-/Seminargebühr ist mit Eingang der Rechnung und dem darauf vermerkten Zahlungstermin fällig und per Überweisung auf die Bankverbindung des Bildungsträgers (Kreissparkasse Grafschaft Diepholz; IBAN: DE24 2565 1325 0021 3068 65; BIC: BRLADE21DHZ) zu zahlen.
8. Haftung
• Für die vom Teilnehmer während eines Lehrgangs eingebrachten Wertgegenstände und persönlichen Sachen wird keine Haftung übernommen.
• Der Bildungsträger haftet nicht für Unfälle und sonstige Schäden während der Lehrgänge und auf dem Wege nach und vor der Veranstaltungsstätte.
9. Hinweise zur Datenverarbeitung/ -sicherheit
• Der Bildungsträger verwaltet im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Teilnehmers. Er beachtet dabei insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und Telemediengesetzes. Ohne Einwilligung des Teilnehmers wird der Veranstalter Bestands- und Nutzungsdaten des Teilnehmers nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung erforderlich ist.
• Ohne die Einwilligung des Teilnehmers wird der Bildungsträger Daten des Teilnehmers nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.
• Das Fotografieren, Filmen und Mitschneiden auf Band ist in Veranstaltungen nicht gestattet. Material, welches dem Teilnehmer anlässlich der Veranstaltung zur Verfügung gestellt wird, darf ohne schriftliche Genehmigung des Bildungsträgers in keiner Weise vervielfältigt werden.
10. Schlussbestimmungen
• Auf Verträge zwischen dem Bildungsträger und dem Teilnehmer findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Bildungsträger und dem Teilnehmer ist Diepholz.
• Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln in diesen Teilnahmebedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.